Stromsteuer-Rückerstattung

Nach § 9b StromStG – Holen Sie sich mit Lixcon fast den kompletten Teil der bezahlten Stromsteuer zurück!

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten und Erstattungshöhe der bereits gezahlten Steuer:

Energiesteuer-Rückerstattung in der Übersicht

Sind Sie ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Landwirtschaft? Dann können Sie von Rückerstattungen profitieren, indem auf Antrag die Strom- oder Energiesteuer begrenzt und teilweise zurückgezahlt wird. Gerade für Unternehmen ab einem Verbrauch von 500.000 kWh im Jahr kann sich das lohnen. Grundlage hierfür sind das Stromsteuergesetz (StromStG.) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG.)

Welche Unternehmen können die Stromsteuer oder Energiesteuer - auf Antrag - zurückerstatten lassen?

Gehören Sie dem produzierenden Gewerbe an, können Sie von lukrativen Rückerstattungen profitieren. Aus dem verarbeitendem Gewerbe können Unternehmen aus folgenden Branchen eine Stromsteuererstattung oder eine Energiesteuererstattung beantragen:

» Metallbearbeitung- und Metallerzeugung
» Maschinenbau
» Textil- und Bekleidungsgewerbe
» Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
» Herstellung von chemischen Erzeugnissen
» Ernährungsgewerbe
» Tabakverarbeitung

Darüber hinaus können Firmen aus dem Baugewerbe, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Land- und Forstwirtschaft einen Antrag auf Rückerstattung der Stromsteuer oder Energiesteuer stellen.

Welchen Anforderungen werden an Unternehmen für die Stromsteuerrückerstattung gestellt?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können bereits seit 1998 einen Teil Ihrer gezahlten Strom- und Energiesteuer erstattet bekommen. Seit 2013 müssen diese Unternehmen aber einen Nachweis über ein Energiemanagement oder ein alternatives System erbringen, wenn Sie weiterhin von der Rückerstattung profitieren wollen. War dies früher noch ohne Anforderungen möglich, sind heute Nachweise und komplizierte Anträge erforderlich.

Viele Unternehmen verzichten aufgrund der hohen Anforderungen komplett auf die Antragsstellung und sind dennoch genervt von stetig steigenden Energiekosten. Wir übernehmen für Sie das komplette Antragsverfahren.

Um die Vorteile des Spitzenausgleiches nutzen zu können, muss ein KMU (Kleines und mittleres Unternehmen) ein Testat und ein nicht KMU eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder ähnliches vorweisen. Doch auch hier können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gerne unterstützen.

Welche Vorteile habe ich, wenn Lixcon die Abwicklung der Stromsteuer-Rückerstattung übernimmt?

Wir prüfen kostenlos die Möglichkeit Ihres Unternehmens, die Strom- und Energiesteuer zurückzufordern. Das Angebot gilt für Unternehmen bundesweit. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Beispielrechnungen zur Erstattung

Stromsteuerrückerstattung

Beispiel 1 für Strom
Stromverbrauch: 5.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 101.600 €

Beispiel 2 für Strom
Stromverbrauch: 400.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 7.200 €

Energiesteuerrückerstattung

Beispiel 1 für Gas
Stromverbrauch: 10.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 54.200 €

Beispiel 2 für Gas
Stromverbrauch: 2.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 10.000 €

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten und Erstattungshöhe der bereits gezahlten Stromsteuer & Energiesteuer

Wir prüfen kostenlos die Möglichkeit Ihres Unternehmens, die Strom- und Energiesteuer zurückzufordern. Das Angebot gilt für Unternehmen bundesweit. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Unser Energiemanagement-Team

Kai Coppel, B. Eng. (FH)

Geschäftsführung & Energiemanagement
0162 2311677
kai.coppel@lixcon.de

Ahmad El Chouli

Projektingenieur, Energiemanagement
0162 1335574
ahmad.el-chouli@lixcon.de

Jetzt starten – wir begleiten Sie auf dem Weg zur Stromsteuerrückerstattung

Möchten Sie Ihre Energiekosten senken und ungenutzte Rückerstattungsansprüche geltend machen? Wir unterstützen Sie – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur erfolgreichen Antragstellung.

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